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Zuwanderung

Aufgrund der erheblich steigenden Fachkräftenachfrage in der Pflege sind nicht nur die inländische Potenziale stärker zu fördern und zu erschließen, sondern auch die auf dem Arbeitsmarkt der EU vorhandenen Potenziale sowie zumindest mittel- und langfristig die qualifizierte Zuwanderung aus Drittstaaten für die Sicherung der Fachkräftebasis müssen ausgeschöpft werden.

Die Anzahl der Anträge auf Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin beziehungsweise Gesundheits- und Krankenpfleger aus EU-Staaten hat für das Berufsfeld der Gesundheits- und Krankenpflege im Zeitraum der „Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative, Berufsfeld Pflege 2012-2015“ deutlich zugenommen. Während im Jahr 2011 lediglich 42 Anträge gestellt wurden, waren es im Jahr 2015 insgesamt 259 Anträge. Gleichzeitig ist auch die Anzahl der Bewilligungen deutlich angestiegen und zwar von 7 Bewilligungen im Jahr 2011 auf 142 Bewilligungen im Jahr 2014 mit anschließend leichtem Rückgang auf 136 Bewilligungen im Jahr 2015.

Abbildung: Entwicklung der Anzahl der Anträge von Bürger/innen aus EU-Staaten auf Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger/in sowie die Anzahl durchgeführter Bewilligungen für den Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege

Quelle: Berichte aus der Pflege Nr. 29

Hinzu kommt eine steigende Anzahl an Anträgen aus Drittstaaten. Während im Jahr 2011 lediglich 51 Anträge gestellt wurden, waren es im Jahr 2015 insgesamt 320. Gleichzeitig ist auch die Anzahl der Bewilligungen deutlich angestiegen und zwar von 12 bewilligten Anträgen im Jahr 2011 auf 117 Bewilligungen im Jahr 2015.

Abbildung: Entwicklung der Anzahl der Anträge von Bürger/innen aus Drittstaaten auf Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger/in sowie die Anzahl durchgeführter Bewilligungen

Quelle: Berichte aus der Pflege Nr. 29

In der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege spielt Zuwanderung eine geringere Rolle. Maximal fünf Anträge pro Jahr aus EU-Staaten und drei Anträge aus Drittstaaten wurden gestellt. Grund hierfür ist das fehlende äquivalente Berufsbild außerhalb Deutschlands.

Gleiches gilt für die Berufsbilder Altenpflege und Altenpflegehilfe. Maximal drei Anträge aus EU-Staaten (2012) und drei aus Drittstaaten (2011) wurden für die Altenpflege im betrachteten Zeitraum gestellt. In der Altenpflegehilfe waren es maximal fünf Anträge von Bürgerinnen und Bürgern aus der EU (2014) und drei von Personen aus Drittstaaten (2011).